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FÖRDERUNGEN

Es gibt mittlerweile viele Förderungen, sowohl vom Bund als auch vom Land Burgenland, die zur Unterstützung des (Um)Baus dienen sollten. Hier ein Versuch alle Förderungen für Sie übersichtlicher zu machen. 

Bundesförderungen

Landesförderungen

Sanierungsbonus 2023/24 für Ein- und Zweifamilienhaus und Reihenhaus (Bund)

Sanierungsbonus_fuer_Ein_und_Zweifamilienhaus.png

Anträge können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 31.12.2024 gestellt werden. Gefördert werden Leistungen, die ab 01.01.2023 erbracht wurden.

Auch: Die Ausgaben für die thermische Gebäudesanierungskosten können über fünf Jahre mit jeweils 800 Euro pro Jahr und jene für den Heizkesseltausch mit jeweils 400 Euro pro Jahr in Ihren Steuererklärungen als „Öko-Sonderausgabenpauschale“ steuermindernd geltend gemacht werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:  Die Maßnahmen müssen durch den Bund nach dem Umweltförderungsgesetz gefördert worden sein.

Die Kosten der Maßnahmen müssen – abzüglich aller Förderungen – bei thermischen Sanierung 4.000 Euro und beim Heizkesseltausch 2.000 Euro übersteigen.

 

Antragstellung: ab 03.01.2023 über die Online-Plattform der KPC Antrag 

Einzelbauteilsanierung: https://www.meinefoerderung.at/webforms/efh_einzel23

Umfassende Sanierungen oder Teilsanierung 40%: https://www.meinefoerderung.at/webforms/efh_san23

Quelle/Mehr Informationen: 

https://www.topprodukte.at/services/sanierungstipps/foerderung-beratung

Handwerkerbonus (Bund)

Im Rahmen des Handwerkerbonus sollen Arbeitsleistungen von Handwerksfachbetrieben für den privaten Wohn- und Lebensbereich im Inland gefördert werden. Pro Förderjahr kann maximal ein Förderantrag gestellt werden. Der Fördersatz beträgt 20 % der förderbaren Kosten, und zwar mit einem Maximalbetrag von 2.000 € im Jahr 2024 (von Kosten mindestens €250 bis maximal 10.000 €). 

 

Antragstellung: Die Einreichung werde ab 15. Juli für Leistungen rückwirkend ab 1. März möglich sein.

Quelle/Mehr Informationen: 

https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2024/pk0376 (mehr Informationen kommen in den nächsten Wochen)

Raus aus Öl & Gas (Bund)

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Kombinierbar mit den Förderangeboten der Bundesländer.

 

Die Registrierung Ihres baureifen bzw. bereits umgesetzten Projektes erfolgt ausschließlich online und ist ab 03.01.2023 möglich. Im Zuge der Registrierung erhalten Sie den Link zu Ihrer persönlichen Antragsplattform. Sie haben ab erfolgreicher Registrierung 12 Monate Zeit den Förderungsantrag zu stellen.

Antrag erstellen auf: https://www.meinefoerderung.at/webforms/efh_hzt23

 

Quelle/Mehr Informationen:

https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/kesseltausch-ein- zweifamilienhaus

Steuerliche Entlastungen

Als Nicht-Vermieter: Seit 2022 können Ausgaben für die thermisch-energetische Sanierung von Gebäuden pauschal als Son- derausgaben abgesetzt werden (zB Dämmung von Außenwänden oder Decken, Austausch von Fenstern). Gleiches gilt für den Ersatz eines fossilen Heizungssystems durch ein klimafreundliches Heizungssystem (zB Umstellung von Öl- oder Kohleheizung oder Nachtspeicherofen auf Fernwärme oder Holzzentralheizung oder Wärmepumpe). Voraussetzung ist, dass hierfür nach dem 31.3.2022 ein Ansuchen um eine Bundesförderung eingereicht worden ist und die Förderung nach dem 30.6.2022 ausbezahlt worden ist. Die Ausgaben für die thermisch-energetische Sanierung müssen (nach Abzug der Förderung) den Betrag von € 4.000 übersteigen, jene für den Ersatz eines fossilen Heizungssystems den Betrag von € 2.000. Im Kalenderjahr der Auszahlung der Förderung und in den folgenden vier Kalenderjahren wird dann jeweils automatisch bei der Veranlagung ein Pauschalbetrag von € 800 bzw € 400 als Sonderausgabe vom zu versteuernden Einkommen abgezogen.

Als Vermieter: Ökozuschlag für Gebäude

Seit der „ökosozialen Steuerreform“ gibt es für Privatpersonen die Möglichkeit, thermisch-energetische Gebäudeinvestitionen (zB Heizkesseltausch) unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben geltend zu machen.

 

Für genau diese Investitionen wurde ein Ökozuschlag in Höhe von 15% der Investitionskosten für Vermieter geschaffen. Begünstigte Investitionen sind zum Beispiel die Dämmung von Außenwänden, der Fenstertausch, die Umstellung auf eine Wärmepumpe oder die Herstellung eines Fernwärmeanschlusses mit dem Ziel, die Energie- und Wärmeeffizienz des Gebäudes zu verbessern. Folgende Eck- punkte sind dabei zu beachten:

- 15% der Investitionskosten können als zusätzlicher fiktiver steuerlicher Aufwand (Betriebsausgabe oder Werbungskosten) geltend gemacht werden.

- Der Zuschlag steht nur für zu Wohnzwecken vermietete Gebäude zu.

- Bei betrieblichen Einkünften steht der Zuschlag nur für das Jahr 2024 und 2025 zu.

- Bei außerbetrieblichen Einkünften steht der Ökozuschlag für die Aufwendungen zu, welche in

den Kalenderjahren 2024 und 2025 anfallen. Werden die Aufwendungen verteilt berücksichtigt, kann der Zuschlag entweder zur Gänze sofort oder entsprechend der Verteilung berücksichtigt werden.

Weitere Informationen bitte von Ihrem Steuerberater anfordern!

Raus aus Öl & Gas (Land Burgenland)

Raus_aus_Oel_und_Gas_Land.png

Der schriftliche/digitale Antrag auf Förderung samt digitaler Unterlagen nach diesen Richtlinien ist grundsätzlich bis spätestens 12 Monate nach Rechnungslegung der Heizanlage bei der Förderstelle einzubringen. 

Antragsformular: https://www.burgenland.at/fileadmin/user_upload/Downloads/Wohnbaufoerderung/2024/Antrag_Tausch_von_fossilen_Kessel_2024.pdf

Quelle/Weitere Informationen:

https://www.burgenland.at/themen/bauen/wohnen/energie-neu/sonderfoerderaktion-2023-tausch-von-fossilen-heizsystemen-auf-hocheffiziente-alternative-heizsysteme/

Alternativenergieanlagen (Land Burgenland)

Alternativenergieanlagen.png

Antrag: Bis spätestens 6 Monate nach Fertigstellung der Anlage bei der Förderstelle einzubringen. Bei Vorhaben, die erst mit der Erteilung der Benützungsfreigabe oder der Inbetriebnahme durch das ausführende Unternehmen als abgeschlossen gelten, gilt die 6 Monatsfrist ab Vorlage der Fertigstellungsanzeige bei der Baubehörde. 

 

Antragsformular: https://www.burgenland.at/themen/bauen/wohnen/energie-neu/alternativenergieanlagen-foerderung/

Quelle/mehr Informationen:

https://www.burgenland.at/themen/bauen/wohnen/energie-neu/alternativenergieanlagen-foerderung/

Sonderwohnbauförderungsaktion 2024 (Land Burgenland)

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Handwerkerbonus 2024 (Land Burgenland)

Förderwürdig sind Arbeiten (Kosten für Arbeitsleistungen für die Wohnraumsanierung von Burgenländischen Unternehmen) die im Förderzeitraum 01.04 bis 31.12.2024 (es gilt das Rechnungsdatum) durchgeführt werden. Gefördert werden bis zu 25% der Kosten, jedoch maximal 7.000 Euro pro Haushalt, bzw. 10.000 Euro für thermische Sanierungsmaßnahmen (hier kann neben den Arbeitsleistungen auch das Material gefördert werden).
 

Antragsformular: https://www.burgenland.at/fileadmin/user_upload/Downloads/Wohnbaufoerderung/2024/Neu/Antragsformular-Handwerkerbonus_April_2024.pdf

Quelle/mehr Informationen:

https://www.burgenland.at/themen/bauen/wohnen/handwerkerbonus/

Neubaudarlehen (Land Burgenland)

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Neubau2.png

Quelle/mehr Informationen, sowie Antrag:

https://www.burgenland.at/themen/bauen-/-wohnen-neu/neubau/

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