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Bauplanung

Baubesprechung beim Bauplan
3D Visualisierung vom Bauvorhaben

Bauplanung im Burgenland

Jahrelange Berufserfahrung stehen uns für folgende Bereiche der Bauplanung, welche wir anbieten, zur Verfügung:

  • Vorentwurf M 1:200

  • Entwurf M 1:200

  • Einreichplanung für Bau- als auch Gewerbebehörde M 1:100

  • Polier- und Detailplanung M 1:50

  • Bestandspläne M 1:100

  • Brandschutzpläne gemäß Planzeichenverordnung

Immer in Verbindung mit der Bauplanung sind natürlich die vorgegebenen Baukosten, welche wir versuchen, mit exakten Kostenschätzungen, einzuhalten.

  • Grobkostenschätzung in der Vorentwurfsphase

  • Detailkostenschätzung vor Einreichplanung und Ausschreibung

In Verbindung mit der Bauplanung stehen auch die Honorarkosten, welche wir bereits im Vorentwurfsstadium auf Basis der Grobkostenschätzung bekannt geben. Baumanagement Grath - lassen Sie sich von unseren innovativen und einzigartigen Lösungen überzeugen!

 

Vorentwurf

Der Vorentwurf beginnt nach der ersten Planungsbesprechung, wo das Raumkonzept gemeinsam mit dem Kunden festgelegt wird. In diesem Zuge werden auch die einzelnen Nutzungsfunktionen des neuen Objektes besprochen. Der Vorentwurf wird in unserem Büro per Hand im Maßstab 1:200 inkl. einer Skizze des Baukörpers in 3D dargestellt.

Danach folgt eine gemeinsame Besprechung, wo der Vorentwurf präsentiert, besprochen und mit dem Kunden gegebenenfalls noch optimiert werden kann.

  • Machbarkeitsstudie

  • Wirtschaftlichkeitsberechnung

Baupläne

Das Ergebnis des Vorentwurfes wird mittels moderner Zeichnungsprogramme auf dem Computer eingegeben, optimiert und für die Baupläne verwendet. Es erfolgt hier die genaue Visualisierung des Baukörpers im Innen- wie auch im Außenbereich.

Es ist nun möglich, alle Bereiche des Objektes mittels Kamerafahrt durch das Haus zu besichtigen, Materialien zu fixieren, sodass unsere Kunden sich das Objekt so realitätsnah wie möglich vorstellen können.

  • Kostenermittlung in Form genauer Kostenschätzungen

  • Nutzungskonzepte

  • Entwurf Architektur / Tragwerk

  • Ausführungsplanung / Generalplanung

Bei uns werden Sie bei Ihren Bauplänen vom Experten persönlich betreut und beraten.

Einreichplanung 

 

Das Ergebnis des Entwurfes wird für die Einreichplanung bereits in dreidimensionaler Darstellung (3D) übernommen bzw. alle relevanten Informationen und Daten, welche ein Einreichplan umfassen muss, ergänzt. Schließlich dient die Einreichplanung für die erforderliche behördliche Bewilligung.

Diese Bewilligungen umfassen grundsätzlich die jeweils erforderliche Baubewilligung, bei gewerblichen Objekten Betriebsanlagenbewilligung, sowie die dazu fachlichen bezogenen Genehmigungen wie Wasserrecht, Verkehrsrecht, Lärmschutz, Maschinenbau, Elektrotechnik, Arbeitsinspektorat, etc. Diese Unterlagen sind je nach Größe und Nutzung des Objektes sehr umfangreich.

Unser Bestreben liegt darin, die o. a. Einreichunterlagen bestmöglich vorzubereiten und bereits vor Abgabe bzw. im Zuge der Einreichplanung mit der zuständigen Behörde in Kontakt zu treten.

Die Einreichplanung von Baumanagement Grath - wir kümmern uns um Sie!

Polier- und Detailplanung

 

Eine gute Einreichplanung stellt die Grundlage für Polier- und Detailpläne dar, die Daten werden grundsätzlich zur weiteren Bearbeitung übernommen und mit den notwendigen Informationen zur Umsetzung für die einzelnen Professionistengewerke ergänzt.

Des weiteren werden die Polierpläne in einem größeren Maßstab erstellt, üblicherweise im Maßstab 1:50, jedoch grundsätzlich abhängig von der Größe des Bauvorhabens.

Die Detailpläne werden grundsätzlich vor Durchführung der einzelnen Gewerke an Ort und Stelle mit den ausführenden Firmen abgestimmt. Eine genaue Leistungstrennung der einzelnen Professionistengewerke in Zusammenhang mit den im Auftrag enthaltenen Leistungen ist Grundlage für eine einfache und problemlose Abwicklung an Ort und Stelle.

Bausachverständigentätigkeit

 

Gutachterliche Überprüfungen und Stellungnahmen können helfen Streitereien ohne Einbindung der Gerichte zu schlichten und somit Kosten zu reduzieren. Privatgutachten werden insbesondere aus folgenden Gründen beauftragt

 

  • Klärung von Fachfragen durch einen Experten, z.B. zur Beurteilung neuer technischer Verfahren

  • Wertgutachten für Gebäude und Liegenschaften

  • Abklärung von Schadensursachen, z.B. durch Versicherungen

  • Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten durch gutachterliche Abklärung von fachlichen Fragen, z.B. Schadensursachen

  • Prüfung der Chancen oder der Sinnhaftigkeit eines gerichtlichen Verfahrens durch Klärung von Fachfragen im Vorfeld

  • Überprüfung von Gerichtsgutachten im Auftrag von Verfahrensbeteiligten

  • Beistellung einer „Person mit besonderem Fachwissen“ zur Unterstützung im Gerichtsverfahren

Liegenschaftsbewertung

 

Für die Bewertung von Liegenschaften werden in Österreich auf Grund des Liegenschaftsbewertungsgesetzes vor allem drei Wertermittlungsverfahren verwendet, und zwar das Vergleichswertverfahren, das Sachwertverfahren sowie das Ertragsverfahren.

 

  • Vergleichswertverfahren: Das klassische Anwendungsgebiet für dieses Verfahren sind z. B. Eigentumswohnungen, Doppel- oder Reihenhäuser.

  • Sachwertverfahren: Das Sachwertverfahren wird angewendet, um den Wert einer Liegenschaft zu ermitteln, bei der die Eigennutzung im Vordergrund steht (Ein- oder Zweifamilienhäuser).

 

  • Ertragsverfahren: Mit Hilfe dieses Verfahrens, werden Objekte beurteilt, deren Nutzungsbestimmung es in erster Linie ist, Erträge zu erzielen. Mit dem Ertragsverfahren werden nicht nur Liegenschaften bewertet die tatsächlich einen Ertrag durch Vermietung oder Verpachtung erzielen, sondern auch Immobilien, die bei Fremdnutzung entsprechende Erträge erzielen können.

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